Für besondere Anlässe, die nach mehr verlangen als einer Location: Kunst, Licht, Raum – Ihre Veranstaltung bei uns.
MIETFLÄCHE
- Raum ca. 230 qm, Deckenhöhe First 7,5 m, Traufe 5 m
- Büro, ca. 16 qm
- 1 WC (nicht barrierefrei)
- Empore ca. 22 qm (nach Absprache zu mieten)
MIETPREISE
- Standardnutzung pro Kalendertag: 2.000 EUR netto
- Feiern mit erhöhtem betrieblichen Eingriff (z. B. Hochzeiten, Weihnachtsfeiern): 9.000 EUR netto
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„Ein besonderer Ort für besondere Momente: Unsere Galerie im Oberhafen verbindet künstlerische Atmosphäre mit urbanem Flair.“
Dinner | Workshop | Konzert | Party | Hochzeit -
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AUSSTATTUNG
Die Räumlichkeiten der Galerie TOM REICHSTEIN contemporary sind primär für den Galeriebetrieb konzipiert und bieten ideale Bedingungen für die hochwertige Präsentation von Kunstwerken. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine klassische Event-Location handelt und daher keine spezifische Veranstaltungstechnik (z. B. Tontechnik, Beleuchtungssysteme für Shows, Catering-Infrastruktur) zur Verfügung steht.
Folgende Ausstattung ist vorhanden:
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Kühlschrank (Haushaltsgröße)
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Starkstromanschlüsse (16 A und 32 A)
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Schuko-Steckdosen in ausreichender Anzahl
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WLAN-Zugang
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Alarmgesichertes System mit Zugangskontrolle (elektronisches Türschloss mit Zahlencode)
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ca. 20 Hocker für temporäre Bestuhlung
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Ausstellungspodeste (verschiedene Größen, nach Absprache)
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27 flexibel ausrichtbare LED-Spotlights für gezielte Beleuchtung
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Vertragsdetails
1. Mietpreise
- Standardnutzung pro Kalendertag (exkl. Auf- und Abbau): 2.000 EUR netto
- Feiern mit erhöhtem betrieblichen Eingriff (z. B. Hochzeiten, Weihnachtsfeiern): 9.000 EUR netto2. Angaben zur Mietfläche
- Hauptfläche: ca. 230 m², Deckenhöhe: 7,5 m (First) / 5 m (Traufe)
- Büro: ca. 16 m²
- 1 WC (unisex)
- Empore: ca. 22 m² (optionale Nutzung nach vorheriger Absprache)
- Lagerflächen: nicht Bestandteil des Mietobjekts3. Beleuchtung
Die Galerie ist ausgestattet mit drei LED-Lichtbändern sowie 30 LED-Spots. Der Mieter verpflichtet sich zur sachgerechten Nutzung der technischen Ausstattung und zur unverzüglichen Anzeige etwaiger Schäden.
4. Nutzungskontext - Galerie
Der Mieter erkennt an, dass es sich bei der Mietfläche um eine aktive Galerie handelt, in der Kunstwerke ausgestellt und gelagert werden. Hieraus ergibt sich eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber den Räumen und ausgestellten Objekten.
5. Raumtemperatur
Aufgrund der bauphysikalischen Gegebenheiten ist die Beheizung eingeschränkt. Der Vermieter stellt eine Grundtemperatur von mindestens 13 °C sicher. Der Mieter kann die Temperatur während der Veranstaltung durch vorhandene Heizsysteme erhöhen und ist für deren sichere Bedienung verantwortlich.
6. Versammlungsstättenrecht
Die Fläche ist nicht als Versammlungsstätte i. S. d. VStättVO zugelassen. Die maximale Personenanzahl von 199 Personen darf nicht überschritten werden.
7. Lärm- und Nachbarschaftsschutz
Der Mieter verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften des Immissionsschutzes (z. B. Ruhezeiten) einzuhalten und bei zu erwartenden Lärmemissionen die unmittelbare Nachbarschaft rechtzeitig zu informieren. Für Lärmbeschwerden haftet der Mieter.
8. Ausschluss unzulässiger Nutzungsarten
Die Nutzung der Räume ist ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck gestattet. Untersagt sind insbesondere:
- Veranstaltungen mit strafrechtlich relevanten, sittenwidrigen oder diskriminierenden Inhalten
- Veranstaltungen mit verfassungsfeindlicher, extremistischer oder volksverhetzender Ausrichtung
- Inhalte, die gegen die Menschenwürde oder gegen gesetzlich geschützte Persönlichkeitsrechte verstoßen
Der Mieter versichert mit Vertragsabschluss, dass keine solchen Inhalte Gegenstand der Veranstaltung sind. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung zu beenden.9. Videoüberwachung und Rauchverbot
Die Galerie wird im Innenbereich aus Gründen der Sicherheit und Dokumentation mit einer Videokamera überwacht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Maßnahme einverstanden.
Im gesamten Innenbereich der Galerie gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung ist eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR netto fällig.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine Veranstaltung mit Raucherlaubnis im Innenbereich gegen eine Zusatzgebühr von 1.000 EUR netto schriftlich vereinbart werden.10. Übergabe und Zustand der Mietsache
Bei Übergabe und Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Mieter verpflichtet sich, die Räume besenrein zurückzugeben. Alternativ kann der Vermieter die Endreinigung gegen eine Gebühr von 500 EUR netto übernehmen.11. KAUTION
Zur Absicherung etwaiger Schäden wird eine Kaution in Höhe von 1.000 EUR netto vereinbart. Diese wird spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsende und mängelfreier Rückgabe erstattet.
12. Betriebsbeeinträchtigung und Mehrkosten
Sollte die Veranstaltung den regulären Galeriebetrieb stören oder unterbrechen, verpflichtet sich der Mieter zur Übernahme aller dadurch entstehenden Zusatzkosten (z. B. temporäre Auslagerung und Wiederaufbau von Ausstellungen). Der Vermieter verpflichtet sich, diese Mehraufwendungen nachvollziehbar zu dokumentieren und dem Mieter transparent vorzulegen.
13. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Tom Reichstein
IBAN: DE22 2003 0000 0020 6042 72
BIC: HYVEDEMM300
Bank: HypoVereinsbank
Verwendungszweck: Raummiete + Datum14. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich,
- alle Gäste auf das Berührungsverbot der ausgestellten Kunst hinzuweisen,
- für Schäden an Kunstwerken den vollen Verkaufspreis zu erstatten,
- nicht im Namen Dritter zu handeln oder die Räume weiterzuvermieten,
- die Sicherheit und Rechtmäßigkeit der Veranstaltung zu gewährleisten (einschließlich Jugendschutz, GEMA, Versammlungsgrenzen etc.),
- auf Verlangen behördliche Genehmigungen vorzulegen und die Hausordnung einzuhalten.15. Haftung
Mieter:
Der Mieter haftet vollumfänglich für alle durch ihn, seine Mitarbeitenden oder Veranstaltungsteilnehmenden verursachten Personen- oder Sachschäden, insbesondere an Kunstwerken und Mobiliar.
Vermieter:
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für Gegenstände, die der Mieter einbringt, übernimmt der Vermieter keine Haftung.16. Kündigung / Rücktritt
Ordentliche Kündigung:
- bis 60 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
- bis 30 Tage vor Veranstaltung: 50 % der Miete fällig
Rücktritt des Vermieters:
Der Vermieter kann bis 30 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten, sofern ein unvorhersehbarer Eigenbedarf vorliegt. In diesem Fall sind keine Schadenersatzansprüche möglich, sofern der Rücktritt nachvollziehbar begründet wird.
Außerordentliche Kündigung:
Der Vermieter kann bei erheblichen Vertragsverstößen, unzulässiger Nutzung oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung die Veranstaltung abbrechen und den Vertrag fristlos kündigen.
- Veranstaltungen mit strafrechtlich relevanten, sittenwidrigen oder diskriminierenden Inhalten
- Veranstaltungen mit verfassungsfeindlicher, extremistischer oder volksverhetzender Ausrichtung
- Inhalte, die gegen die Menschenwürde oder gegen gesetzlich geschützte Persönlichkeitsrechte verstoßen
Der Mieter versichert mit Vertragsabschluss, dass keine solchen Inhalte Gegenstand der Veranstaltung sind. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung zu beenden.


